ImpressumTestament Das Testament ist eine Verfügung von Todes wegen, mit der der Testierende seine Erbfolgen nach seinem Tod individuell bestimmt. Testamente können als sogenannte öffentliche Testamente vor einem Notar errichtet werden. Die gebräuchlichste Form ist das privatschriftliche oder eigenhändige Testament. Einzeltestamente, d. h. Testamente, die nur von einer Person errichtet werden, können vom Testierenden jederzeit widerrufen, abgeändert oder aufgehoben werden. Eine Bindung an die getroffene testamentarische Verfügung besteht bei Einzeltestamenten im Gegensatzzu gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen nicht. Gemeinschaftliche Testamente können von Ehegatten errichtet werden. Die besondere Wirkung des gemeinschaftlichen Testaments besteht darin, dass wechselbezügliche Verfügungen nicht frei widerruflich sind.