ImpressumBerliner Testament Als Berliner Testament wird ein gemeinschaftliches Testament von Eheleuten bezeichnet, mit denen sie sich gegenseitig als Erben einsetzen und gleichzeitig festlegen, wer nach dem Tode des länger lebenden Ehegatten Erbe sein wird. Da durch die gegenseitige Erbeinsetzung der Ehegatten die pflichtteilsberechtigten Kinder beim ersten Erbfall enterbt sind und deshalb den Pflichtteil geltend machen können, wird in einem Berliner Testament häufig zur Verhinderung von Pflichtteilsansprüchen beim ersten Todesfall die sogenannte Pflichtteilsklausel aufgenommen. Sinnvoll kann auch eine Wiederverheiratungsklausel sein, um unangemessene Nachteile für die gemeinsamen Kinder bei Wiederverheiratung des überlebenden Ehepartners zu verhindern.